Politische Teilhabe
Politische Teilhabe ist für viele Menschen mit Behinderung zunächst davon abhängig, ob sie die Informationen über stattfindende Veranstaltungen wie Wahlen, Stadtratssitzungen, Bürgerbeteiligungen, Podiumsdiskussionen zu politischen Themen etc. erhalten und diese verstehen. Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind so auf Leichte Sprache angewiesen, während Flyer für blinde Personen keine Informationsquelle darstellen.
Außerdem kann das Erreichen der Veranstaltungsorte eine Barriere darstellen: Wahllokale oder Stadtratssitzungen müssen an Orten stattfinden, die gut angebunden sind. Für eine Teilnahme an den politischen Veranstaltungen braucht es technische Unterstützungen und Assistenzdienste wie Induktionsanlagen, Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscher sowie Informationen in Leichter Sprache. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen Vortragsräume und Säle so gestaltet werden, dass sie auch selbst auf der Bühne aktiv werden können. Nur dann ist eine umfassende politische Teilhabe möglich.
Vernetzungsforum Politische Teilhabe
Das Vernetzungsforum zum Thema Politische Teilhabe traf sich 2017 drei Mal. 11 Maßnahmen wurden entwickelt und 2019 bei einem vierten Treffen des Vernetzungsforums abschließend diskutiert. Der Stand wurde in den Protokollen festgehalten:
- 1. Protokoll Vernetzungsforum Politische Teilhabe
- 2. Protokoll Vernetzungsforum Politische Teilhabe
- 3. Protokoll Vernetzungsforum Politische Teilhabe
- 4. Protokoll Vernetzungsforum Politische Teilhabe
Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Politische Teilhabe
Das Handlungsfeld Politische Teilhabe umfasst insgesamt 11 Maßnahmen. Während 2 Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der politischen Parteien liegen, übernimmt die Stadt Fürth die Umsetzung der übrigen 9.
Zentralen Stellenwert hat zum einen für Menschen mit Behinderung der Zugang zu und die Teilnahme an politischen Veranstaltungen. Für die Bundestagswahl 2021 ist so die Gründung eines Sonderstimmbezirks geplant, um ein Wahllokal barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Damit sind Menschen mit Behinderung nicht mehr gezwungen, Briefwahl zu beantragen, weil sie das Wahllokal ihres Stimmbezirks nicht nutzen können.
In Zukunft soll auch ein Budget für barrierefreie Stadtratssitzungen und Bürgerversammlungen zur Verfügung gestellt werden, sodass beispielsweise Menschen mit einer Hörbehinderung durch den Einsatz einer Induktionsschleife oder durch Gebärdensprachdolmetscherdienste teilnehmen können. Zum anderen gilt es, Inklusion zum Thema zu machen und dabei auch für die Anliegen und Wünsche von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Veranstaltungen wie z.B. der Aktionstag im Mai oder ein von der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung entwickeltes Schulprojekt machen so aufmerksam.
Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, durch Weiterbildungsangebote städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu schulen. So besteht seit längerem ein Fürther Workshop-Angebot zum Thema Barrierefreiheit für Angestellte und Beamtinnen und Beamten der vier Städte aus der Metropolregion: Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach. Zudem wurde 2020 zunächst probeweise ein eintägiges Seminar für städtische Auszubildende durchgeführt. Hierbei geht es neben der Theorie auch darum, herauszufinden, wie Wegbeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen funktionieren können oder welche Hürden man als Rollstuhlfahrerin bzw. Rollstuhlfahrer zu meistern hat.
Um auch bei Kindern ein Bewusstsein zu schaffen, veranstaltete die Fachstelle fübs in Kooperation mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) im September 2020 eine Führung mit Blindenführhund. Um gehörlosen und schwerhörigen Personen den Zugang zu Teilhabe zu erleichtern, wurde für 2021 ein Konzept erstellt. Dieses sieht auch die Erhöhung der Teilhabechancen im Bereich Politik und Interessensvertretung vor.
Informationen über den Stand der Maßnahmenumsetzung im Bereich Politische Teilhabe.