Infos und Links
Inklusion ist mehr als Integration. Bei der Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft geht es darum, die Menschen mit Behinderung so zu unterstützen, damit diese an der auf Menschen ohne Behinderung zugeschnittenen Welt teilhaben können. Inklusion möchte mehr: Die Umwelt und Gesellschaft soll so gestaltet sein, dass alle Menschen gleichberechtigt und ohne Barrieren teilhaben können. Vollkommenen Teilhabe der oder des Einzelnen am Ganzen ist das Motto.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Ziel der Konvention ist es, die bereits bestehenden Menschenrechte an die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Zudem soll Behindertenpolitik nicht länger vom Fürsorgegedanken geleitet werden. Stattdessen gilt es, die menschenrechtliche Perspektive einzunehmen und die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dabei geht es auch darum, Behinderung nicht länger als individuelles Defizit zu sehen. Vielmehr soll das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung gelten: Behinderungen entstehen durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Deswegen ist es wichtig, physische Barrieren abzubauen, aber auch das Bewusstsein für die Perspektive von Menschen mit Behinderungen zu schärfen.
Deutschland war einer der ersten Staaten, die die Konvention unterzeichneten. Am 26. März 2009 trat sie in Deutschland in Kraft. Da die Bundesländer dem Vertrag des Bundes zugestimmt haben, sind auch die Länder zu einer Umsetzung der Konvention verpflichtet.
Die Umsetzung der UN-BRK erfolgt auf nationaler Ebene durch den Nationalen Aktionsplan. Hier gibt es 13 Handlungsfelder, damit durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in allen Bereichen der Gesellschaft Inklusion möglich wird.
- Weitere Informationen zur UN-BRK finden Sie in dieser Broschüre oder auf der Website der Behindertenrechtskonvention.
- Informationen zur UN-BRK in Gebärdensprache
- Informationen zur UN-BRK in Leichter Sprache
- Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan
- Informationen zum Nationalen Aktionsplan in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
Seit 2002 gibt es ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten der UN-BRK 2009 wurde das BGG überarbeitet. Im aktuellen BGG sind Regelungen zur Barrierefreiheit festgeschrieben. Barrierefreiheit umfasst dabei nicht nur (Um-)Bauten von öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum, sondern auch die barrierefreie Gestaltung von Kommunikation und Information. Unterstützung erhalten die Behörden durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Das Bundesteilhabegesetzt (kurz: BTHG) hat das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen. Das Gesetzt entwickelt zudem auch das Schwerbehindertenrecht weiter. So werden z.B. staatliche Stellen verpflichtet, durch frühzeitiges, präventives Handeln Erwerbsunfähigkeit zu verhindern. Reha-Leistungen von verschiedenen Trägern können über einen Antrag beantragt werden. So werden Verfahren vereinfacht. Außerdem leisten unabhängige Beratungsstellen Hilfe zur Selbsthilfe. Gleichzeitig werden die Eingliederungshilfen reformiert.