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Der Aktionsplan

Wohnen

Auf einer in weiß und hellblau gezeichneten Illustration aus einer Broschüre der Bayerischen Architektenkammer zur DIN 18040 sieht man eine Passantin mit Langstock, die an einem Gebäude im Bereich des Eingangs an einem Beet mit Pflanze und einem Platz mit Fahrrädern mit abweichendem Bodenbelag vorbeigeht. In der linken unteren Bildecke steht der Text: „Bauliche Elemente betonen den Hauseingang visuell. Der Weg zum Eingang ist taktil erfassbar.“

Barrierefreier Zugang zur Wohneinheit.
Bildnachweis: Bayerische Architektenkammer

Selbstständiges und barrierefreies Wohnen ist ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Inklusion von Menschen mit Behinderung. Dabei müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung beim Wohnen berücksichtigt werden. Für einen höreingeschränkten Menschen ist wichtig, die Klingel oder das Signal des Rauchmelders in der Wohnung durch ein sichtbares Zeichen angezeigt zu bekommen. Für einen mobilitätseingeschränkten Menschen hingegen ist die Erreichbarkeit und der schwellenlose Zugang zur Wohnung durch einen Aufzug oder einen Treppenlift entscheidend. Menschen mit einer Seheinschränkung haben wiederum ganz andere Anforderungen an die Wohnung.

Entscheidend ist letztlich, dass Menschen mit Behinderung selbstständig im eigenen Haushalt wohnen können, wenn sie das möchten. Dabei spielt aber auch das Wohnumfeld eine wichtige Rolle. Zum Beispiel: Ist die Wohnung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen oder gibt es in der Nähe leicht auffindbare und barrierefrei zugängliche Einrichtungen des täglichen Lebens? Sind Ärzte, Apotheken, Lebensmittelläden und andere Einkaufsmöglichkeiten wie Drogerien auf die Bedarfe der Anwohnerinnen und Anwohner mit Behinderung eingestellt?

Vernetzungsforum Wohnen

In drei Sitzungen des Vernetzungsforums zum Thema Wohnen wurde 2017 die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Fürth diskutiert. Zudem wurden alternative Wohnformen in anderen Städten genutzt, um über eine Umsetzung in Fürth zu beraten. Die 11 Maßnahmen wurden dann 2019 bei einem vierten Treffen des Vernetzungsforums abschließend besprochen. Der Stand wurde in den Protokollen festgehalten:

Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Wohnen

Das Handlungsfeld Wohnen umfasst insgesamt 11 Maßnahmen. 9 davon liegen in städtischer Zuständigkeit. Mehrere Maßnahmen haben das Ziel, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und dabei auch neue Wohnformen zu berücksichtigen. Als best-practice-Beispiel lässt sich hier die Spiegelfabrik Fürth nennen. Zudem wird überlegt, ob über eine neu eingerichtete Fachstelle zum Thema Wohnen neben der Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum auch Beratungsleistungen angeboten werden können. Hier könnten sich in Zukunft Mieterinnen und Mieter ebenso wie Vermieterinnen und Vermieter beraten lassen. Eine Fachstelle Wohnen könnte dann auch Informationen zum barrierefreien (Um)Bau für Bauherren, Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer zur Verfügung stellen.

Informationen über den Stand der Maßnahmenumsetzung im Bereich Wohnen.